Kostenbeiträge der Eltern
Teilweiser oder kompletter Erlass der Betreuungskosten ist auf Antrag möglich.
Sie müssen nicht berufstätig sein, um Ihr Kind betreuen zu lassen. Ab dem vollendeten ersten bis dritten Lebensjahr hat Ihr Kind die Möglichkeit bis 30 Std./Woche in einer kleinen Gruppe erste soziale Kontakt zu Gleichaltrigen machen zu können.